Hausordnung

HAUSORDNUNG DES SKORUSA GÄSTEHAUSES

Wir bitten Sie, sich mit den Regeln, die in unserem Haus gelten, vertraut zu machen, wie sie in dieser Hausordnung aufgeführt sind.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich an diese Regeln halten würden, denn dies wird einen ruhigen Aufenthalt und eine angenehme Atmosphäre gewährleisten, unsere Zusammenarbeit erleichtern und mögliche unangenehme Situationen vermeiden.

§ 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  1. SKORUSA Gästehaus (im Folgenden “Einrichtung” genannt) ist im Bereich der Beherbergungsdienstleistungen tätig.
  2. Die Gäste der Einrichtung verpflichten sich, die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung und die Brandschutzvorschriften einzuhalten und den Aufforderungen und Anweisungen der Objektleitung bezüglich der Sicherheit ihres Aufenthalts nachzukommen.
  3. Die Hausordnung gilt für alle Gäste, die sich in der Einrichtung aufhalten. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Einrichtung ist gleichbedeutend mit der Annahme der Hausordnung.
  4. Die Hausordnung ist auf der Website, an der Informationstafel in der Einrichtung sowie – in gekürzter Fassung – in jedem Zimmer verfügbar.
  5. Die Hausordnung regelt den Gegenstand der Leistungserbringung, den Aufenthalt in der Einrichtung und die Grundsätze der Haftung.
  6. Die Hausordnung ist Bestandteil eines Vertrages, der durch eine Reservierung, eine Anzahlung oder die Zahlung des Gesamtbetrages für einen Aufenthalt zustande kommt. Durch die Ausführung der oben genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Hausordnung gelesen hat und deren Bestimmungen akzeptiert.
  7. Der Gast ist verpflichtet, die epidemiologischen Vorschriften gemäß den geltenden Richtlinien einzuhalten.

§ 2 INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER EINRICHTUNG

  1. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen der Einrichtung in Anspruch nehmen, darf den ruhigen Aufenthalt der anderen Gäste nicht stören. Die Einrichtung kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, weitere Dienstleistungen verweigern.
  2. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer in dem Zustand zu erhalten, in dem er es am Tag der Ankunft vorgefunden hat, und die in den Zimmern und in der Anlage befindlichen Einrichtungen und Ausrüstungen entsprechend ihrer Bestimmung zu benutzen. Es ist verboten, Ausrüstungsgegenstände aus der Einrichtung mitzunehmen.
  3. Die Anzahl der Personen, die sich in einem bestimmten Zimmer oder in der Einrichtung aufhalten, darf die bei der Reservierung vereinbarte Anzahl nicht überschreiten, es sei denn, die Leitung der Einrichtung erteilt während des Aufenthalts ihre Zustimmung. Andernfalls hat die Einrichtung das Recht, eine zusätzliche Gebühr für jede weitere Person zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen, ohne zur Rückerstattung des im Voraus gezahlten Preises oder der Kaution verpflichtet zu sein.
  4. Auf dem Grundstück sind keine Werbeaktionen von Tür zu Tür oder Verkäufe von Tür zu Tür erlaubt.

§ 3 HOTELTAG

  1. Die Zimmer in der Einrichtung werden auf Tagesbasis vermietet.
  2. Ein Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr des nächsten Tages.
  3. Macht der Gast bei der Anmietung eines Zimmers keine Angaben zur Aufenthaltsdauer, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag angemietet wurde.

§ 4 NACHTRUHE

  1. Die Nachtruhe für Gäste in der Anlage ist von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages.
  2. Die Gäste sind berechtigt, die Anlage nur zu Wohnzwecken zu nutzen – es ist nicht gestattet, in der Anlage Veranstaltungen abzuhalten.
  3. Während der Nachtruhe sind die Gäste verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die anderen Gäste nicht gestört werden.
  4. Kommt es zu einem begründeten polizeilichen Einschreiten, weil ein Gast die Ruhezeiten des Objektes stört, hat das Objekt das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen.

§ 5 BEHERBERGUNGS- UND CHECK-IN-GEBÜHR

  1. Die Unterkunftsgebühr ist nicht im Preis der Unterkunft enthalten.
  2. Die Nutzung des Objekts ist erst nach Bezahlung des Aufenthalts gemäß der aktuellen Preisliste oder dem vorgelegten Angebot und dem Einchecken in der Einrichtung möglich.
  3. Für den Check-in muss der Gast einen Lichtbildausweis vorlegen. Die persönlichen Daten des Gastes werden im Einklang mit den Bestimmungen von DSGVO von autorisierten Personen gespeichert und verarbeitet.
  4. Die Einrichtung kann sich weigern, einen Gast aufzunehmen, der:
    a) bei einem früheren Aufenthalt in grober Weise gegen die Hausordnung verstoßen hat oder auf andere Weise den friedlichen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb der Einrichtung gestört hat,
    b) unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht,
    c) sich aggressiv verhält oder eine Bedrohung für andere Gäste und das Personal der Einrichtung darstellt.

§ 6 RESERVIERUNGEN

  1. Reservierungen können per E-Mail oder Telefon sowie über Webportale vorgenommen werden. Der Kunde erhält eine Rückmeldung an die angegebene E-Mail-Adresse, zusammen mit einer Bankverbindung für die Vorauszahlung.
  2. Zur Bestätigung der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe des Betrags für die erste Nacht des Aufenthalts zu leisten. Die Buchungsbestätigung wird dem Kunden zugesandt, sobald die Zahlung gutgeschrieben wurde.
  3. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nur möglich, wenn die Buchung vom Gast mindestens 7 Tage vor dem Anreisedatum storniert wird. Wird die Buchung durch das Haus storniert, wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.
  4. Wird eine Reservierung über Internetportale vorgenommen, werden die Buchungs- und Stornierungsregeln sowie die Zahlungsbedingungen im Angebot angegeben.

§ 7 ÄNDERUNGEN WÄHREND DES AUFENTHALTES

  1. Das Anwesen berücksichtigt die Wünsche des Gastes, seinen Aufenthalt so weit wie möglich zu verlängern.
  2. Im Falle einer Stornierung des Aufenthaltes durch den Gast während des Hoteltages oder einer Verkürzung des Aufenthaltes durch den Gast wird die vom Gast geleistete Zahlung für den Aufenthalt nicht zurückerstattet.
  3. Der Gast darf das Zimmer nicht an Dritte weitergeben.

§ 8 KINDER

  1. Kinder sind in unserer Einrichtung willkommen. Die Eltern sind verpflichtet, jederzeit auf ihre Kinder aufzupassen, um deren Sicherheit und den Komfort der anderen Gäste zu gewährleisten.
  2. Der Aufenthalt von Kindern unter 3 Jahren ist kostenlos, wenn sie in einem Bett mit ihren Eltern schlafen. Es ist auch möglich, ein zusätzliches Kinderreisebett zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass die Reservierung im Voraus erfolgt und das Kinderbett zum gegebenen Zeitpunkt verfügbar ist, und dass eine Gebühr gemäß der Preisliste entrichtet wird.

§ 9 BESUCHER

Besucher, die nicht in der Einrichtung angemeldet sind, können sich von 8.00 bis 22.00 Uhr im Zimmer aufhalten.

§ 10 SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

  1. Beim Verlassen des Zimmers müssen die Gäste die Tür abschließen.
  2. Aus Gründen des Brandschutzes und der allgemeinen Sicherheit ist es verboten, in den Zimmern elektrische Geräte zu benutzen, die nicht zur ständigen Ausstattung des Zimmers gehören oder die nicht von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme von Ladegeräten und Netzteilen für Radio- und Computergeräte, Haartrocknern, Rasierapparaten usw.
  3. In den Räumlichkeiten der Einrichtung dürfen keine gefährlichen Güter – Waffen und Munition, brennbare oder explosive Stoffe usw. – gelagert werden.
  4. Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von offenem Feuer, z. B. von Kerzen, in der Einrichtung verboten. Die Benutzung des Kamins ist erlaubt, sofern die Regeln und Vorschriften eingehalten werden.
  5. Aus Sicherheitsgründen sollte der Gast beim Verlassen des Zimmers immer den Wasserhahn zudrehen, alle Ladegeräte und Elektrogeräte, die nicht zur ständigen Ausstattung des Zimmers gehören, ausstecken, sowie prüfen, ob Türen und Fenster geschlossen sind.

§ 11 SCHLÜSSEL

  1. Der Gast ist verpflichtet, den Zimmer- und Gebäudeschlüssel sorgfältig zu verwahren.
  2. Bei Verlust des Schlüssels werden dem Gast die Kosten für den Ersatz des Schlosses in Rechnung gestellt.
  3. Beim Auschecken aus der Einrichtung muss der Schlüssel für die verschlossene Zimmertür bei der Leitung der Einrichtung oder an dem von ihr angegebenen Ort abgegeben werden.

§ 12 ANDERE ATTRAKTIONEN

  1. Die Nutzung aller Attraktionen und Einrichtungen der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Skiausrüstungen, Skischuhe, Schlitten usw. sind an einem dafür vorgesehenen Ort zu deponieren und dürfen nicht ungeschützt in die Zimmer gebracht werden.
  3. Die Benutzer des Grills oder der Feuerstelle – sofern vorhanden – sind verpflichtet, diese nach dem Grillen oder Rauchen sauber zu verlassen. Holzkohle und Briketts sind von den Gästen selbst mitzubringen. Holz für die Feuerstelle kann bei der Hausverwaltung erworben werden.
  4. Kinder dürfen den Spielplatz und die öffentlichen Bereiche nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten betreten.
  5. Für die Nutzung der Gemeinschaftsküche, des Aufenthaltsraums, des Skiraums, des Fahrradraums, des Spielplatzes usw. gelten gesonderte Regeln und Vorschriften, die dieser Hausordnung als Anhang beigefügt sind und in der Einrichtung und auf der Website der Einrichtung verfügbar sind. Die Gäste sind verpflichtet, sich mit ihnen vertraut zu machen und sie einzuhalten.

§ 13 PARKPLÄTZE

  1. Die Gäste können den unbewachten Parkplatz der Einrichtung kostenlos nutzen.
  2. Die Gäste sind verpflichtet, beim Befahren des Parkplatzes und des gesamten Geländes der Einrichtung mit Fahrzeugen äußerste Vorsicht walten zu lassen.
  3. Die Einrichtung haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs, das der Gast auf dem Parkplatz abgestellt hat, und für das darin befindliche Eigentum.

§ 14 BEENDIGUNG DES VERTRAGES

  1. Falls der Gast den Frieden stört, die allgemein geltenden Normen des sozialen Zusammenlebens nicht respektiert – mit dem Ziel, den friedlichen Aufenthalt der anderen Gäste zu gewährleisten, behält sich die Einrichtung das Recht vor, den Aufenthaltsvertrag mit dem Gast sofort zu kündigen.
  2. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, die Einrichtung unverzüglich zu verlassen, und der von ihm gezahlte Betrag für den Aufenthalt wird nicht zurückerstattet.
  3. Verstößt der Gast gegen die Bestimmungen der Hausordnung, kann die Einrichtung die Erbringung weiterer Dienstleistungen verweigern. Der Gast ist verpflichtet, den Aufforderungen des Objekts unverzüglich nachzukommen, den Betrag für den Aufenthalt und für eventuelle Schäden zu zahlen und das Objekt zu verlassen.
  4. Die Einrichtung behält sich das Recht vor, die Unterbringung eines Gastes ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

§ 15 RAUCHVERBOT

  1. Das Rauchen ist in der Einrichtung und ihrer unmittelbaren Umgebung strengstens verboten, außer in einem speziell ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereich außerhalb der Einrichtung.
  2. Bei Verstoß gegen das oben genannte Verbot ist die Einrichtung berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 500 PLN zu erheben sowie dem Gast weitere Kosten in Rechnung zu stellen, die mit der notwendigen Auffrischung des Zimmers und eventuellen Eingriffen verbunden sind.

§ 16 TIERE

  1. Die Anwesenheit von Tieren ist auf dem Grundstück nicht gestattet, vorbehaltlich des nachstehenden Punktes 2.
  2. In besonderen Fällen ist der Aufenthalt von kleinen Haustieren auf dem Grundstück erlaubt, nachdem bei der Buchung die Erlaubnis des Vermieters eingeholt und eine Gebühr gemäß der Preisliste entrichtet wurde.
  3. In dem unter Punkt 2 genannten Fall gilt Folgendes:
    a. Die Tiere müssen über einen aktuellen Impfpass verfügen, und der Gast haftet für das Tier und die von ihm verursachten Schäden und ist verpflichtet, es zu beseitigen.
    b. Die Eigentümer der Tiere müssen selbst für das notwendige Einstreumaterial für das Tier sorgen, das sich auf dem Boden befinden muss.
    c. Die Tierbesitzer müssen alle Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass das Tier keine Gefahr für andere Gäste oder Angestellte der Einrichtung darstellt, insbesondere darf das Tier nur an der Leine geführt werden und muss, im Falle von Hunden, einen Maulkorb tragen.
    d. Der Eigentümer des Tieres oder die Person, in deren Obhut sich das Tier befindet, haftet in vollem Umfang für alle von dem Tier verursachten Schäden.
    e. Bei Beschädigung des Eigentums der Einrichtung oder des Eigentums anderer Gäste oder bei Verschmutzung erhebt die Einrichtung eine zusätzliche Gebühr für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Unterkunftseinrichtung, die dem Eigentümer des Tieres in Rechnung gestellt wird.
    f. Ein Tier, das sich in der Einrichtung aufhält, darf andere Gäste, die sich in der Einrichtung aufhalten, nicht stören.
    g. Im Falle wiederholter Beschwerden anderer Gäste behält sich die Einrichtung das Recht vor, den weiteren Aufenthalt des Tieres in der Einrichtung zu verweigern.

§ 17 HAFTUNG DER EINRICHTUNG

  1. Die Einrichtung haftet nicht für Wertgegenstände, die in den Zimmern zurückgelassen werden.
  2. Die Einrichtung haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes.
  3. Die Einrichtung haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Regeln und Vorschriften der Einrichtung durch den Gast ergeben.
  4. Die Einrichtung haftet nicht für Personen, die den Gast auf dessen Einladung oder Wunsch besuchen oder begleiten.
  5. Der Gast ist verpflichtet, den Eigentümern jeden Schaden sofort nach dessen Entdeckung zu melden.

§ 18 PFANDRECHT, RÜCKGABE DES ÜBERLASSENEN EIGENTUMS

  1. Das Haus hat ein gesetzliches Pfandrecht an den vom Gast mitgebrachten Gegenständen im Falle des Verzugs oder der Nichtbezahlung der erbrachten Leistungen.
  2. Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Zimmer zurücklässt, werden auf Kosten des Gastes an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt. Erhält der Gast keine Anweisung zur Rückgabe der zurückgelassenen Gegenstände, werden diese drei Monate lang auf Kosten des Eigentümers aufbewahrt, danach werden sie entsorgt.

§ 19 HAFTUNG DER GÄSTE

  1. Die Gäste tragen die volle finanzielle Verantwortung für die von ihnen oder ihren Besuchern verursachte Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen und technischen Einrichtungen.
  2. Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten.
  3. Das Haus behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes nach dessen Abreise für verursachte Schäden zu belasten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, das Personal des Anwesens unverzüglich über das Auftreten von Schäden sowie über Unregelmäßigkeiten oder Beschädigungen des Zimmers und des Anwesens oder der darin befindlichen Einrichtungen zu informieren.

§ 20 REKLAMATIONEN

  1. Die Einrichtung erbringt ihre Dienstleistungen gemäß dem Standard und der Beschreibung auf der Website.
  2. Im Falle von Beschwerden über die Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich dem Personal der Einrichtung mitzuteilen, damit die festgestellten Unannehmlichkeiten behoben werden können. Im Falle von Mängeln, die nicht behoben werden können, wird sich die Einrichtung bemühen, das Zimmer nach Möglichkeit zu wechseln oder die Unannehmlichkeiten auf andere Weise zu lindern.
  3. Jegliche Reklamationen, die Ihren Aufenthalt betreffen, sind schriftlich oder dokumentiert an die auf der Website angegebene E-Mail-Adresse zu richten oder an die Manager des Objekts weiterzuleiten.
  4. Beschwerden, die am Tag des Check-outs eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
  5. Die Einrichtung ist nicht verantwortlich für Unannehmlichkeiten, die aus Gründen entstehen, die außerhalb der Kontrolle der Einrichtung liegen, z.B. Strom- oder Wasserausfälle.

§ 21 REINIGUNG DER ZIMMER

Die Reinigung der Zimmer und der Wechsel der Bettwäsche erfolgt – bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen – auf Wunsch des Gastes und gegen einen Aufpreis.

§ 22 MÜLLTRENNUNG

Die Gäste sind verpflichtet, den Müll gemäß den in den Räumlichkeiten der Einrichtung ausgehängten Richtlinien zu trennen.

§ 23 ÜBERWACHUNG

Aus Sicherheitsgründen ist außerhalb der Anlage eine Videoüberwachung installiert.

§ 24 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Etwaige Streitigkeiten werden durch das zuständige Gericht in Zakopane entschieden.

Wir danken Ihnen, dass Sie die oben genannten Empfehlungen beachtet haben. Wir hoffen, dass Sie Ihren Aufenthalt genießen werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und laden Sie ein, Gościniec Skorusa wieder zu besuchen.

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